Gedanken. Ein Meinungsbeitrag. Jede Zahl mit Quelle.
Das Wichtigste vorab
- Der Plan. Am 1. Juli 2026 haben sich Union und SPD darauf geeinigt, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) auf natürliche Personen mit „berechtigtem Interesse“ zu beschränken. Medienhäuser und Vereine wären raus. Ob Ausländer noch fragen dürfen, wird „geprüft“.
- Keine Belege. Begründet wird das mit Sicherheit. 17 Ministerien und das Kanzleramt wurden nach einem einzigen Fall gefragt. Die Antwort aller: nein.
- Schon heute schwach. Das deutsche Gesetz kommt im weltweiten RTI-Rating auf 55 von 150 Punkten, Platz 129 von 142. Schweden hat das Recht seit 1766, Deutschland seit 2006.
- Das Gesetz, das die Masken gefunden hat. 5,8 Milliarden Masken für 5,9 Milliarden Euro, 3,4 Milliarden vernichtet. Lieferantenliste, Abgeordnetenliste und der Bericht des Rechnungshofs kamen über IFG-Anfragen ans Licht.
- Die Rechnung kommt. 7 % der Deutschen haben ein hohes Ansehen von Politikern. 10 % sind mit der Bundesregierung zufrieden. Die AfD liegt in jeder Umfrage vorn. 288 579 Deutsche zogen 2025 ins Ausland, so viele wie in keinem Jahr seit 1950.
Inhalt11 Abschnitte
Angenommen, Sie wollen wissen, mit welchen Lobbyisten sich der Finanzminister letzten Monat getroffen hat. Heute schreiben Sie eine Mail. Sie berufen sich auf das Informationsfreiheitsgesetz. Sie müssen nicht sagen, warum Sie fragen. Paragraf 1 beginnt mit einem Wort: „Jeder“.
Dieses Wort will die Bundesregierung ändern. Künftig sollen Sie erst erklären, warum Sie überhaupt fragen dürfen. Und ob Ihr Grund reicht, entscheidet ein Beamter in genau dem Ministerium, nach dem Sie fragen.
Haben die noch alle?
Die Frage meine ich ernst. Das Vertrauen in diesen Staat ist auf Rekordtief. Die AfD liegt in jeder einzelnen Umfrage vorn. So viele Deutsche wie nie sind im letzten Jahr ins Ausland gezogen. Und die Antwort der Koalition: Es soll schwerer werden, der Regierung auf die Finger zu schauen. Das ist ein weiterer Nagel im Sarg der Glaubwürdigkeit deutscher Politik. Und in diesem Sarg stecken schon viele.
Was die Koalition beschlossen hat
Am 1. Juli 2026 hat der Koalitionsausschuss ein zwölfseitiges Papier beschlossen: „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“. 34 Maßnahmen, Rente, Steuern, Arbeitsmarkt. Punkt 32 steht im Kapitel Bürokratierückbau. Dort heißt es (Bundesregierung, PDF, S. 11 f.):
„Wir wollen die Auskunftsrechte künftig auf natürliche Personen fokussieren, die ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft haben und diese nicht durch andere Regelungen erreichen können. Dabei prüfen wir, ob wir den Kreis der betreffenden Personen auf in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger beschränken.“
Übersetzt: nur Einzelpersonen, nur mit berechtigtem Interesse, nur wenn es keinen anderen Weg gibt. Und vielleicht nur Deutsche und EU-Bürger, die in Deutschland leben. Dazu sollen die Namen der Mitarbeitenden geschwärzt, die Gebühren „im Einklang mit dem Kostendeckungsprinzip“ angepasst und Kritische Infrastruktur, Spionageabwehr, Terrorismusbekämpfung und Forschung stärker abgeschirmt werden.
Was das praktisch heißt:
| Heute | Nach Punkt 32 | |
|---|---|---|
| Wer darf fragen | „Jeder“ | nur natürliche Personen, vielleicht nur Deutsche und EU-Bürger mit Wohnsitz hier |
| Begründung nötig | nein | ja, „berechtigtes Interesse“ |
| Journalisten, Abgeordnete | ja, wie alle | raus, wo Presserecht oder parlamentarisches Fragerecht greift |
| Vereine, Redaktionen als Organisation | ja | nein |
| Namen von Beamten | Einzelfall | geschwärzt |
| Gebühren | höchstens 500 € | „Kostendeckung“ |
Ein interner Vermerk des Innenministeriums vom Februar 2026, über den der MDR berichtet hat, geht noch weiter: Ausweispflicht für alle, die fragen, und die Abschaffung des Bundesbeauftragten für Informationsfreiheit (FragDenStaat, beck-aktuell). Das Ministerium hat den Vermerk nicht dementiert.
Einen Gesetzentwurf gibt es noch nicht. Das schreibt die Bundesregierung selbst am 14. Oktober in einer Antwort an den Bundestag (BT-Drs. 21/8545). Es ist also noch ein Plan. Genau deshalb lohnt es sich, jetzt dagegen zu halten.
Und der Plan hat eine Vorgeschichte. Im März 2025, mitten in den Koalitionsverhandlungen, schrieb die Unionsseite der Arbeitsgruppe Bürokratierückbau: „Das Informationsfreiheitsgesetz in der bisherigen Form wollen wir hingegen abschaffen.“ Die SPD machte damals nicht mit (netzpolitik.org). Im Koalitionsvertrag stand dann eine Reform „mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung“. Auf derselben Seite steht, der Bundestag müsse „die Regierung und die Verwaltung effektiv kontrollieren können“. Fünfzehn Monate später sieht der Mehrwert so aus.
Null
Die offizielle Begründung ist Sicherheit. Punkt 32 spricht von einer „komplexen Bedrohungslage von innen und von außen“. Auf Nachfrage im Bundestag ergänzt die Regierung, die Veröffentlichung von Namen könne „ein Einfallstor für gezielte Cyberattacken sein“ (BT-Drs. 21/7311). Ein Fall wird nicht genannt.
Also haben Leute nach einem gefragt.
Der Stern hat die Ministerien nach konkreten Fällen gefragt, in denen Beschäftigte wegen IFG-Auskünften bedroht wurden. Das Innenministerium: „Dem Bundesinnenministerium sind keine Fälle im Sinne der Fragestellung bekannt.“ Auswärtiges Amt, Entwicklungs- und Justizministerium antworteten ähnlich (dpa via Stuttgarter Zeitung). FragDenStaat hat alle 17 Ministerien und das Kanzleramt nach Belegen für Gefahren, Missbrauch aus dem Ausland und Überlastung gefragt und musste dafür vor das Verwaltungsgericht Berlin ziehen. Jede einzelne Antwort: nein (FragDenStaat).
Es wird besser. Abgeordnete wollten wissen, wo genau die „Schutzlücken“ bei Kritischer Infrastruktur liegen. Antwort der Regierung: „Die Bundesregierung führt nur eine Statistik über die Zahl der IFG-Anträge, aber keine zu deren Inhalten.“ (BT-Drs. 21/7434, Frage 18). Kanzleramtschef Thorsten Frei sagte der Zeit, manche Anfragen kosteten „einige Hunderttausend Euro“. Wie oft? „Entsprechende Daten werden statistisch nicht erfasst.“ (dieselbe Drucksache, Frage 24).
Eine Regierung, die ein Transparenzrecht beschneiden will und keinen einzigen Fall nennen kann, benutzt Sicherheit als Vorwand. Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten hat es am 6. Juli genau so formuliert: Die Bundesregierung nutze den Verweis auf die Sicherheit „lediglich als Vorwand für nicht nachvollziehbare und nicht begründbare Beschränkungen der Informationsfreiheit“ (zitiert in BT-Drs. 21/7791).
Dabei hat das Gesetz die Bremsen längst eingebaut. Paragraf 3 schützt öffentliche Sicherheit, Verteidigung und internationale Beziehungen. Paragraf 5 schützt personenbezogene Daten. Paragraf 6 schützt Geschäftsgeheimnisse (IFG). Was wirklich gefährlich ist, darf schon heute verweigert werden.
Wovor soll man sich eigentlich schützen?
18 982 Anträge im Jahr 2025, bei allen Bundesbehörden zusammen. 1 948 abgelehnt. Seit 2006 rund 226 000. Viele haben mit Politik gar nichts zu tun: 2020 etwa ging der Großteil der Anträge im Geschäftsbereich des Finanzministeriums an Hauptzollämter, über 1 000 davon von Insolvenzverwaltern, so die Statistik des Innenministeriums. Eine Flut ist das nicht.
Und Vorreiter war Deutschland auch vorher nicht.
Das Global Right to Information Rating von Access Info Europe und dem Centre for Law and Democracy bewertet Gesetze anhand von 61 Kriterien. Deutschland: 55 von 150 Punkten, Platz 129 von 142 (rti-rating.org). Null Punkte bei Sanktionen, 2 von 16 bei der Förderung des Rechts. Das ist die Note für das heutige Gesetz, bevor irgendjemand daran schneidet.
Schweden hat den Zugang zu Dokumenten 1766 in die Verfassung geschrieben. Die USA haben seit 1966 den Freedom of Information Act. Deutschland hat bis 2005 gewartet. Österreich hat am 1. September 2025 das Amtsgeheimnis abgeschafft und nennt das einen „Paradigmenwechsel“ (Bundeskanzleramt Österreich). Die Konvention des Europarats über den Zugang zu amtlichen Dokumenten hat Deutschland nicht ratifiziert. 2020 erklärte die Bundesregierung, ein Beitritt sei „nicht beabsichtigt“ (netzpolitik.org). Artikel 4 dieser Konvention sagt, wer ein Dokument beantragt, muss keine Gründe nennen. Im RTI-Rating bekommen in Europa genau zwei Länder bei dieser Frage null Punkte: Belarus und Ungarn (rti-rating.org).
Das ist die Gesellschaft, in die Berlin gerade abbiegt.
Warum das „berechtigte Interesse“ das Gesetz tötet
Klingt harmlos. Natürlich braucht man einen Grund. Aber schauen Sie, wer entscheidet.
Heute muss die Behörde begründen, warum sie ablehnt. Nach Punkt 32 müssen Sie zuerst beweisen, dass Sie überhaupt fragen dürfen. Die Beweislast dreht sich um. Und wer Ihr Interesse prüft, ist die Behörde, nach der Sie fragen. Ein Ministerium, das weiß, dass es Mist gebaut hat, entscheidet selbst, ob Ihre Neugier zählt.
Was zählt als berechtigt? Weiß niemand, es gibt ja keinen Entwurf. Am leichtesten nachzuweisen ist ein wirtschaftliches oder persönliches Interesse: Sie haben etwas verkauft, Sie sind selbst betroffen. Am schwersten nachzuweisen ist das Interesse einer Bürgerin, die einfach wissen will, wie ihre Regierung Geld ausgibt. Ein Gesetz, das das offen lässt, lädt zur engsten Auslegung ein. Wie das aussieht, zeigt Bayern. Bayern hat kein Informationsfreiheitsgesetz. Auskunft gibt es dort nur, wenn „ein berechtigtes, nicht auf eine entgeltliche Weiterverwendung gerichtetes Interesse glaubhaft dargelegt wird“ (Art. 39 BayDSG). Der Bundesplan übernimmt das bayerische Modell.
Und er schafft Bürokratie, ausgerechnet im Kapitel Bürokratierückbau. Jemand muss Identitäten prüfen, Interessen bewerten, Ablehnungen schreiben und sie vor Gericht verteidigen. Gegen jede Ablehnung kann man vor das Verwaltungsgericht ziehen. Das dauert Jahre und kostet Geld. Und genau darum geht es: Die meisten werden es lassen.
Dann die Regel, dass raus ist, wer „andere Regelungen“ hat. Journalisten haben das Presserecht. Aber mit dem Presserecht bekommen Sie eine Antwort vom Pressesprecher. Mit dem IFG bekommen Sie die Akte. In diesem Unterschied steckt die ganze Geschichte. Der Pressesprecher sagt, das Verfahren sei ordnungsgemäß gewesen. Die Akte sagt, wer wem wann geschrieben hat.
Das Gesetz, das die Masken gefunden hat
Frühjahr 2020. Das Gesundheitsministerium unter Jens Spahn kauft Masken. Sehr viele Masken.
5,8 Milliarden Masken für 5,9 Milliarden Euro. 1,7 Milliarden davon in Deutschland verteilt. Mehr als 3,4 Milliarden vernichtet oder zur Vernichtung bestimmt. Der Bundesrechnungshof spricht von „massiver Überbeschaffung“ (Bundestag, ZDF). Rund 100 Klagen von Lieferanten laufen noch, Streitwert 2,3 Milliarden Euro. Allein die Verwaltung der Überbeschaffung kostete bis Ende 2024 bereits 517 Millionen Euro.
Woher wissen wir, was wir wissen? Zu einem großen Teil über das IFG:
- Die Lieferantenliste. Beantragt im März 2021, herausgegeben im November 2021, sieben Monate zu spät (FragDenStaat).
- Die Abgeordnetenliste. Nach Hunderten IFG-Anfragen veröffentlichte das Ministerium im April 2021, welche Bundestagsabgeordneten sich wegen Maskenangeboten gemeldet hatten. 40 Namen, fast alle CDU/CSU (abgeordnetenwatch).
- Der Bericht des Rechnungshofs an den Haushaltsausschuss. Erst verweigert, nach einer IFG-Anfrage im Mai 2024 herausgegeben (FragDenStaat).
- Die Quellakten hinter dem Bericht der Sonderermittlerin Sudhof, 17 Akten samt Mails. Das Ministerium hat sie zur Verschlusssache erklärt, um seine Position in den Zivilprozessen zu schützen. FragDenStaat klagt seit dem 2. Oktober 2026 (FragDenStaat).
Den Sudhof-Bericht selbst bekam der Haushaltsausschuss im Juni 2025 mit vielen Schwärzungen. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) verwies auf Persönlichkeitsrechte, Geschäftsgeheimnisse und laufende Verfahren (Ärzteblatt). Ungeschwärzt öffentlich wurde er nur, weil er der Presse zugespielt wurde. Spahn wurde 2025 Vorsitzender der Unionsfraktion. Die Generalstaatsanwaltschaft stellte ihr Verfahren gegen ihn im März 2026 ein, mangels zureichender Anhaltspunkte für eine Straftat. Einen Untersuchungsausschuss gab es nie.
Jetzt spielen Sie das mit Punkt 32 durch. Wer hatte ein „berechtigtes Interesse“ an der Lieferantenliste? Eine Journalistin? Raus, Presserecht. FragDenStaat? Organisation, raus. Ein Bürger aus Münster, der es einfach wissen wollte? Interesse nicht ausreichend dargelegt. Abgelehnt.
Nagel für Nagel
Die IFG-Reform steht nicht allein. Das ist das eigentliche Problem.
- Masken-Provisionen. Die Unionspolitiker Georg Nüßlein und Alfred Sauter stellten für die Vermittlung von Maskengeschäften Provisionen von rund 1,26 und 1,24 Millionen Euro in Rechnung. Der Bundesgerichtshof entschied 2022, das sei keine Bestechlichkeit, weil sie nicht „in Ausübung des Mandats“ gehandelt hätten. Die Lücke zu schließen, sei Sache des Gesetzgebers (BGH, StB 7-9/22). Der neue Paragraf 108f kam erst im Juni 2024 (§ 108f StGB).
- Pkw-Maut. Der Europäische Gerichtshof kippte Andreas Scheuers Maut 2019. Die Verträge waren vorher unterschrieben. Die Steuerzahler zahlten den Betreibern im Vergleich 243 Millionen Euro. Scheuer und sein früherer Staatssekretär stehen jetzt in Berlin wegen Falschaussage vor dem Untersuchungsausschuss vor Gericht. Beide bestreiten das (LTO).
- Cum-Ex. Mindestens 10 Milliarden Euro Steuerschaden (Uni Mannheim). 2016 ließ Hamburg eine Forderung von 47 Millionen Euro gegen die Warburg-Bank verjähren. Olaf Scholz, damals Bürgermeister, traf den Mitinhaber der Bank und kann sich an den Inhalt der Gespräche nicht erinnern.
- Aserbaidschan. Im Januar 2026 verurteilte das OLG München den früheren CDU-Abgeordneten Axel Fischer wegen Bestechlichkeit als Delegierter im Europarat. Noch nicht rechtskräftig, Revision ist angekündigt (LTO).
- Gelöschte Postfächer. Das Bundesarchiv hat von den Ex-Ministern Christian Lindner und Bettina Stark-Watzinger keine Postfächer und keine Chats bekommen. Ein Erlass des Finanzministeriums löscht sie 180 Tage nach dem Ausscheiden (Correctiv).
- Diäten. Im Juli 2025 stieg die Abgeordnetenentschädigung um 606,27 Euro im Monat auf 11 833,47 Euro, automatisch per Indexierung (Bundestag). Fairerweise: Die Erhöhung 2026 wurde ausgesetzt (Bundestag).
Und dann der Nagel, der am besten zu dieser Geschichte passt. Am 24. Februar 2025, einen Tag nach der Bundestagswahl, reichte die Unionsfraktion 551 Fragen an die Bundesregierung ein. Über Vereine und Initiativen: Correctiv, Omas gegen Rechts, Campact, Greenpeace, Foodwatch, Netzwerk Recherche und weitere. Jeder bekam einen eigenen Fragenblock zu Förderung und politischer Neutralität. Unterschrieben von Friedrich Merz und Alexander Dobrindt (BT-Drs. 20/15035).
Nach einem berechtigten Interesse hat niemand gefragt.
Das ist die Doppelmoral in einem Satz. Die Mächtigen stellen 551 Fragen über die Zivilgesellschaft, ohne Begründung. Wenn die Zivilgesellschaft Fragen über die Mächtigen stellt, soll sie sich erst rechtfertigen. Mir fällt dafür kein besseres Wort ein als Selbstbedienungsladen: eine politische Klasse, die die Regeln für sich behält und die Rechnung an alle anderen schickt.
Vieles davon ist nicht verboten. Vieles war zu der Zeit legal. Genau das ist der Punkt. Wenn ein Abgeordneter in einer Pandemie über eine Million Euro für Maskenvermittlung kassieren kann und das höchste Strafgericht sagt, das Gesetz erfasse das nicht, dann liegt das Problem nicht beim Gericht. Es liegt bei einer Politik, die sich ihre Regeln selbst schreibt und sich dann wundert, dass ihr keiner mehr glaubt.
Die Rechnung: Vertrauen
79 % der Deutschen halten den Staat für überfordert. 17 % halten ihn für handlungsfähig. 2020, mitten in der Pandemie, war es umgekehrt: 56 % trauten dem Staat zu, das zu schaffen (dbb/forsa, Juli 2026).
7 % haben ein hohes Ansehen von Politikern. 2007 waren es 20 %. Journalisten liegen bei 29 %, die Feuerwehr bei 94 %. Im Oktober 2026 waren 10 % mit der Bundesregierung zufrieden, ein historischer Tiefstand (Infratest dimap).
Spätestens hier ist das kein Nischenthema für Journalisten mehr. Seit Mai 2026 liegt die AfD bei Infratest vorn. Anfang November sieht sie jedes große Institut auf Platz eins, zwischen 26 und 30 % (wahlrecht.de). Die Union steht bei 18 bis 23 %.
Ich behaupte nicht, dass die IFG-Reform das verursacht. Ein Gesetz bewegt keine Umfrage. Aber jede Verschleierung ist ein Geschenk an alle, die sagen „die verstecken doch eh alles“. Die Parteien der Mitte erzählen uns ständig, sie wollten Vertrauen zurückgewinnen. Dann beschließen sie hinter verschlossenen Türen und ohne Belege, dass Bürger weniger genau hinschauen dürfen. Extremisten bekämpft man nicht, indem man ihre Erzählung bestätigt. Man bekämpft sie, indem man sie widerlegt. Mit offenen Akten.
Wer soll das Land eigentlich am Laufen halten?
Das Koalitionspapier heißt Programm für Aufschwung und Beschäftigung. Schauen wir also, wer geht.
288 579 deutsche Staatsangehörige zogen 2025 ins Ausland. Das ist der höchste Wert in der Reihe des Statistischen Bundesamts, die bis 1950 zurückreicht. Netto hat Deutschland 96 689 eigene Staatsbürger verloren (Destatis). Die häufigsten Ziele: Schweiz, Österreich, Spanien. Frühere Forschung zeigt, dass rund drei Viertel der deutschen Auswanderer einen Hochschulabschluss haben, gegenüber einem Viertel der Bevölkerung (BiB).
Und es sind nicht nur Deutsche. In einer Befragung von rund 50 000 Eingewanderten sagten 26 %, sie dächten über das Gehen nach, in IT und Finanzen bis zu 39 %. Gründe: politische Unzufriedenheit, Steuern, Bürokratie (IAB). Von denen, die tatsächlich gegangen sind, nennen 32 % die Bürokratie (IAB).
Und die Firmen. 59 % der Industriebetriebe mit mehr als 500 Beschäftigten hatten laut DIHK im Jahr 2025 Produktionseinschränkungen in Deutschland oder Verlagerungen ins Ausland geplant, begonnen oder abgeschlossen. 2016 waren es 22 %. 2026 sind es rund 60 %, und ein Drittel verlagert bereits (DIHK 2025, DIHK 2026). Gefragt wird nach Energiepolitik, aber Energiepolitik ist Politik. 143 000 Stellen hat die Industrie 2025 verloren (Destatis).
24 064 Unternehmensinsolvenzen 2025, so viele wie seit 2014 nicht (Destatis). Januar bis Juli 2026: noch einmal 6,9 % mehr. Die Wirtschaft wuchs 2024 um 0,0 % und 2025 um 0,2 %.
Zwei ehrliche Einschränkungen, denn dieser Text funktioniert nur, wenn er stimmt. Erstens: Der Nettoabfluss an Direktinvestitionen, gern als Beweis für eine Kapitalflucht zitiert, ist geschrumpft, von 80 Milliarden Euro 2022 auf 11 Milliarden 2025 (Bundesbank). Zweitens: Die viel zitierten Zahlen zur „Millionärsflucht“ stammen aus einem Bericht, der in seiner Ausgabe 2026 alle Wanderungszahlen gestrichen hat, nachdem seine Daten in Zweifel gezogen wurden (Tax Justice Network). Die verwende ich nicht.
Was die belastbaren Daten zeigen, reicht. Menschen mit Können stimmen mit den Füßen ab. Die Industrie plant den Abgang. Und wer bleibt, traut dem Staat jedes Jahr weniger.
Wer soll das Land eigentlich am Laufen halten? Ohne funktionierende Wirtschaft, ohne transparenten Staat und ohne glaubwürdige Politik wird das nichts mit dem Aufschwung. Den kann man nicht in ein zwölfseitiges Papier schreiben. Den muss man sich verdienen. Und Vertrauen verdient man nicht, indem man die Akten schließt.
Was stattdessen passieren müsste
Es ist nicht schwer.
- Punkt 32 streichen. „Jeder“ bleibt. Keine Begründungspflicht, keine Staatsangehörigkeitsprüfung.
- Von sich aus veröffentlichen. Hamburg hat seit 2012 ein Transparenzgesetz, das Verträge und Gutachten online stellt, ohne dass jemand fragen muss. Rheinland-Pfalz hat nachgezogen. Wer proaktiv veröffentlicht, spart genau den Aufwand, über den die Regierung klagt.
- Die Tromsø-Konvention ratifizieren. Österreich zeigt, dass ein deutschsprachiger Staat das Amtsgeheimnis abschaffen kann.
- Die bestehenden Ausnahmen nutzen. Wo es ein echtes Sicherheitsrisiko gibt, greift Paragraf 3. Nennen Sie die Fälle. Bisher gibt es keinen.
Entscheiden muss der Bundestag. In der SPD-Fraktion haben die Arbeitsgruppen Inneres, Digitales und Recht geschrieben, es dürfe „nicht zu einer Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche“ kommen (netzpolitik.org). Der SPD-Abgeordnete Sebastian Fiedler: „Wir werden einer Reform nicht zustimmen, die das bestehende Transparenzniveau des IFG zurückdreht.“ Mehr als 650 000 Menschen hatten bis September eine Petition gegen den Plan unterschrieben (BT-Drs. 21/7791). Die Grünen haben einen Antrag eingebracht, das Gesetz zu stärken statt zu beschneiden.
Nehmen Sie sie beim Wort.
Also: Haben die noch alle?
Nein, wahrscheinlich nicht. Das wäre die freundliche Erklärung. Wer nicht mehr alle beisammen hat, weiß nicht, was er tut.
Diese Koalition weiß genau, was das IFG kann. Sie hat gesehen, was aus den Maskenakten kam. Sie weiß, dass die Kraft des Gesetzes darin liegt, dass jeder ohne Grund fragen darf. Genau dieses Wort will sie streichen.
Die Frage ist, ob der Bundestag sie lässt. Und ob die Parteien der Mitte merken, dass jeder Nagel, den sie in ihre eigene Glaubwürdigkeit schlagen, ein Argument weniger gegen die ist, die das Ganze beerdigen wollen.
Quellen
Der Plan
- Koalitionsausschuss: „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“, 1./2. Juli 2026, Punkt 32. bundesregierung.de
- Koalitionsvertrag 2025, „Stärkung der repräsentativen Demokratie“, Z. 1893 bis 1897; zitiert von der Bundesregierung in BT-Drs. 21/6207.
- Entwurf der Unionsseite zur Abschaffung des IFG, März 2025. netzpolitik.org
- Antworten der Bundesregierung: BT-Drs. 21/7311 (21.07.2026), BT-Drs. 21/7434 (29.07.2026), BT-Drs. 21/8545 (14.10.2026).
- Vermerk des BMI, Februar 2026, nach Berichten. FragDenStaat · beck-aktuell
- Informationsfreiheitsgesetz, geltende Fassung. gesetze-im-internet.de · Bayern, Art. 39 BayDSG. gesetze-bayern.de
Belege für die Sicherheitsbegründung
- FragDenStaat, „Keine Belege“, 20.10.2026 (VG Berlin, 27 L 256/26). fragdenstaat.de
- Stern-Umfrage unter den Ministerien, via dpa, 14.07.2026 (Presse). stuttgarter-zeitung.de
Internationaler Vergleich
- Global Right to Information Rating, Länderdaten und Indikator 13. rti-rating.org · Indikator 13. Deutschland zuletzt 2015 bewertet.
- Österreich, Informationsfreiheitsgesetz in Kraft seit 1.9.2025. bundeskanzleramt.gv.at
- Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags zur Tromsø-Konvention, WD 2 – 103/16. bundestag.de
- BMI, IFG-Statistiken 2010 bis 2025. bmi.bund.de
Masken und weitere Fälle
- Bundesrechnungshof vor der Corona-Enquete-Kommission, 15.12.2025. bundestag.de · zdfheute.de (Presse)
- IFG-Anfragen und Klagen zu den Masken: Lieferantenliste · Abgeordnetenliste · Rechnungshof-Bericht · Klage Oktober 2026
- Sudhof-Bericht geschwärzt, Juni 2025 (Presse). aerzteblatt.de · Verfahren gegen Spahn eingestellt, März 2026 (Presse). berliner-zeitung.de
- BGH, Beschluss vom 5.7.2022, StB 7-9/22. bundesgerichtshof.de · § 108f StGB. gesetze-im-internet.de
- Prozess gegen Scheuer (Presse). lto.de · Cum-Ex-Schaden. uni-mannheim.de · Urteil gegen Fischer (Presse). lto.de · Gelöschte Postfächer. correctiv.org
- Abgeordnetenentschädigung 2025 und 2026. bundestag.de · bundestag.de
- CDU/CSU, 551 Fragen zu NGOs, BT-Drs. 20/15035. bundestag.de · Antwort der Bundesregierung 20/15101. bundestag.de
Vertrauen und Umfragen
- dbb Bürgerbefragung Öffentlicher Dienst 2026, forsa, n = 2 018. dbb.de
- Infratest dimap, ARD-DeutschlandTrend Oktober 2026. infratest-dimap.de
- Sonntagsfrage: Infratest dimap und alle Institute via wahlrecht.de. wahlrecht.de
Abwanderung und Wirtschaft
- Destatis, Wanderungen zwischen Deutschland und dem Ausland 1950 bis 2025; Pressemitteilung PD26_184. destatis.de · destatis.de
- BiB/GERPS zu deutschen Auswanderern. bib.bund.de · IAB zur Abwanderung Eingewanderter, 2025 und 2026. iab.de · iab.de
- DIHK Energiewende-Barometer 2025 und 2026. dihk.de · dihk.de
- Destatis zu Beschäftigung und Insolvenzen. destatis.de · destatis.de · destatis.de · BIP-Revision Sommer 2026. destatis.de
- Bundesbank, Zahlungsbilanz 2025. bundesbank.de · Zum Bericht über Millionärswanderung. taxjustice.net
Reaktionen
- FragDenStaat, 2.7.2026. fragdenstaat.de · Papier der SPD-Arbeitsgruppen (Presse). netzpolitik.org · Antrag der Grünen, BT-Drs. 21/7791. bundestag.de · Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (Presse). netzpolitik.org
Bilder. Fotos mit Bria (Modell FIBO) erzeugt, keine echten Orte oder Personen. Grafiken eigene Darstellung; Daten mit Quelle je Zeile in scripts/data/ifg-reform.json, Erzeugung in scripts/gen-figs-ifg-reform.mjs.